Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma WERK45 e.U., Inhaber Manuel Tappeiner, Stand 27.02.2024
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1. WERK45 e.U., Inhaber Manuel Tappeiner, Aschbergstraße 8, A-3062 Kirchstetten, vertreten durch Herrn Manuel Tappeiner. Firmenbuchnummer FN 583901d, UID- Nr.: ATU75271714, in der Folge Auftragnehmer genannt, nimmt jegliche Aufträge nur unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.2.Das Unternehmen WERK45 e.U. bietet Dienstleistungen „am“ und „rundum“ von Kraftfahrzeugen an, welche nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens durchgeführt werden. Unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Auftraggeber (Kunden).
1.3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenanlieferungen.
1.4. Der Geschäftsbereich des Auftragnehmers betrifft unter anderem auch das Tuning für Kraftfahrzeuge von Privat- sowie Unternehmenskunden, sowie auch die Zurverfügungstellung von dementsprechender Tuning-Software. Der Auftraggeber (Kunde) bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er dazu auch vom Fahrzeughalter die Berechtigung erhalten hat.
1.5. Sollte der Auftraggeber (Kunde) über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, so werden diese vom Auftragnehmer nicht schon durch die Auftragsannahme anerkannt, sondern bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Erklärung des Auftragnehmers.
1.6. Der Auftraggeber (Kunde) ist Verbraucher, soweit der Zweck der beauftragten Leistung und Lieferung nicht überwiegend seiner gewerblichen, oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche, oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2 Angebote, Vertragsabschluss
2.1.1. Bei den Angeboten des Auftragnehmers an Kunden handelt es sich um unverbindliche Angebote. Mit Anfrage eines Kunden, oder Auftragserteilung gibt der Auftraggeber (Kunde) ein verbindliches Angebot an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet dieses anzunehmen oder auszuführen.
2.2.1. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst bei Vornahme von Erfüllungs- oder Vorbereitungshandlungen des Auftragnehmers oder mit ausdrücklicher Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber (Kunde) hat daher vor dem Beginn der Auftragserfüllung oder vor der ausdrücklichen Annahme keinen Anspruch auf Erfüllung.
2.2.2. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und / oder die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Reparaturleistungen, Montageleistungen, Umbauten, Reinigungen, Tuning, Folierungen und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen und / oder deren Teilen.
3 Auftragserfüllung, Rücktritt
3.1. Der Auftragsbeginn obliegt der gesonderten Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Kunde). Für den Auftraggeber (Kunden) bestehen keine Rücktrittsrechte nach erfolgter Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer bzw. nach Beginn der Ausführung oder Vorbereitung des Auftrages.
3.2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers (Kunden) ist der Auftragnehmer jedoch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Auftrag von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt worden ist. Erfolgt ein berechtigter Rücktritt des Auftragnehmers (welcher aufgrund der schuldhaften Nichterfüllung des Auftraggebers (Kunden) beruht) so kann der Auftragnehmer anstelle des tatsächlich getätigten Aufwandes und entstandenen Schadens auch einen Pauschalbetrag in Höhe von 20% der Brutto-Auftragssumme vom Auftraggeber (Kunden) abverlangen.
4 Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber (Kunden) bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber (Kunden) einen Zuschlag von 20% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
4.3. Solche vom Auftraggeber (Kunden) beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
5 Preise / Kostenvoranschlag
5.1. Die Preise laut dem erstellten Angebot bzw. die im Einzelfall direkt mit dem Auftragnehmer vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Die anfallenden Versandkosten (wenn Einzelteile für Service- bzw. Instandsetzungsarbeiten zugesendet wurden und diese nach Vertragserfüllung zurückgesendet werden müssen) sind nicht im Kaufpreis enthalten.
5.3. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden die Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
5.4. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
5.5. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5.6. Der Auftragnehmer erstellt auf Nachfrage des Auftraggebers (Kunden) einen Kostenvoranschlag. Dieser umfasst die zu leistenden Arbeiten mit den voraussichtlichen Kosten des Werkauftrages.
5.7. Die Kostenvoranschläge gelten, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, im Sinne des § 5 Abs 2 KschG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern „unverbindlich“ und der Auftraggeber (Kunde) hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen zu tragen. Bei einer Überschreitung wird der Auftraggeber (Kunde) ehest möglich verständigt und der Auftrag nur dann weiter ausgeführt, wenn der Auftraggeber (Kunde) sein Einverständnis dazu gibt.
5.8. Sämtliche vom Auftraggeber (Kunden) gewünschten Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, zum aktuell ausgewiesenen Stundensatz. Wird ein Werkvertrag auf Basis des entgeltlichen Kostenvoranschlages erteilt, werden die Kosten des Kostenvoranschlages auf die Werklohnforderung angerechnet.
5.9. Jeder Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen, sollte in diesem Zeitraum kein Werkauftrag erteilt worden sein, kann keine Anrechnung des Entgeltes vom abgelaufenen Kostenvoranschlag an künftige Werkverträge stattfinden.
6 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen
6.1. Der Werklohn bzw. das Honorar sind binnen 7 Tagen nach Auftragserfüllung – bei schriftlicher Rechnungslegung – binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug eines Skontos fällig. Die Zahlungsmöglichkeiten sind Überweisung, Barzahlung und PayPal.
6.2. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, bereits erbrachte Teile seiner Leistung in Form von Teilabrechnungen zur Zahlung fällig zu stellen.
6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6.4. Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form wie E-Mail, WhatsApp und der Gleichen gesendet werden. Auf eine Rechnung per postalischem Weg wird damit verzichtet.
7 Zahlung, Verzugszinsen
7.1. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen von 8 % p.a. verrechnen. Ebenso ist er berechtigt, dem Auftraggeber (Kunden) für jede Mahnung einen Betrag von € 15,00 als Mahngebühr in Rechnung zu stellen.
7.2.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
7.3.Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Auftraggeber (Kunden) einzustellen.
7.4. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber (Kunden) fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folgen den Auftraggeber (Kunden) unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
7.5. Der Auftraggeber (Kunde) ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7.6. Leistet die Versicherung des Auftraggebers (Kunden) trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde), unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
8 Zurückbehaltung des Kfz / Teile
8.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber (Kunde) verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Auftraggeber (Kunden) und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
8.2. Forderungen des Auftraggebers (Kunden) auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
9 Bonitätsprüfung
9.1. Der Auftraggeber (Kunde) / der ausländische Auftraggeber (Kunde) erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Ver-band Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes, in dem der Auftraggeber (Kunde) seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
10 Beauftragungsmöglichkeit des Auftragnehmers
10.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und hierzu auch Dritte mit notwendigen Arbeiten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu beauftragen.
11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Kunden)
11.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Auftraggeber (Kunde) alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber (Kunden) erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber (Kunde) aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
11.2. Insbesondere hat der Auftraggeber (Kunde) vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
11.3. Der Auftraggeber (Kunde) hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
11.4. Der Auftraggeber (Kunde) trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
11.5. Der Auftraggeber (Kunde) hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
11.6. Der Auftraggeber (Kunde) hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
11.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (Kunden) weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Auftraggeber (Kunde) darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
11.8. Kommt der Auftraggeber (Kunde) dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
11.9. Der Auftraggeber (Kunde) ist bei Montageleistungen vor Ort zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere hat der Auftraggeber (Kunde) zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeiten zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen zu kündigen, soweit der Auftraggeber (Kunde) den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Hierzu setzen wir dem Auftraggeber (Kunden) eine angemessene Frist, wo der Auftraggeber (Kunde) die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen kann.
12 Leistungsausführung
12.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers (Kunden) zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
12.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
12.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
12.4. Wünscht der Auftraggeber (Kunde) nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
12.5. Der Auftraggeber (Kunde) kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte Leistungen durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber (Kunden) zur Verfügung gestellte Teile.
12.6. Der Auftragnehmer wird, soweit die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln, die Parteien werden, sodann eine entsprechende Vertragsanpassung vornehmen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
12.7. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber (Kunde) nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht geltend machen.
12.8. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
13 Leistungsfristen und Termine
13.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
13.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
13.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Auftraggeber (Kunden) ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
14 Beschränkung des Leistungsumfanges
14.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
14.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
14.3. Der Auftraggeber (Kunde) erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.
15 Probefahrten
15.1. Der Auftraggeber (Kunde) ermächtigt den Auftragnehmer zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen, unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen und zu Probeläufen mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).
16 Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
16.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Auftraggeber (Kunde) wurde hierauf hingewiesen.
16.2. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
16.3. Vom Auftraggeber (Kunden) ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
16.4. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Auftraggeber (Kunden), uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.
17 Altteile
17.1. ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) – AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) – SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER AUFTRAGGEBER (KUNDE) KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER AUFTRAGGEBER (KUNDE) HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN.
18 Tauschaggregate
18.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Auftraggebers (Kunden) noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.
19 Abstellung
19.1. Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber (Kunden) nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.
19.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Auftraggebers (Kunden) einem Drittverwahrer übergeben.
19.3. Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so. dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag im Sinne des § 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.
19.4. Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht wurden, keine Haftung durch den Auftragnehmer übernommen.
19.5. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers gehaftet.
20 Annahmeverzug
20.1. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers (Kunden) sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
20.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
20.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
20.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
20.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
21 Gefahrtragung, Haftung, Typisierungspflicht von Umbauten
21.1.1 AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER.
21.1.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN.
21.1.3. FÜR DEN GEFAHRENÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER).
21.2.1. Die Kosten und das Risiko des Transportes von Waren oder Materialien, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, trägt der Auftraggeber (Kunde). Die vereinbarten Preise für die Auftragsdurchführung enthalten nicht die Kosten für den Transport, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.
21.2.2. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für sonstige Schäden wird die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Eine Haftung des Auftragnehmers für einen entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden aufgrund eines Anspruchs Dritter wird gänzlich ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich zugefügt worden sind.
21.2.3. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
21.2.4. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
21.2.5. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
21.2.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Auftraggeber (Kunden) ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Auftraggeber (Kunden) zufügen.
21.2.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Auftraggeber (Kunden) oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
21.2.8. Wenn und soweit der Auftraggeber (Kunde) für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haft-pflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde) zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Auftraggeber (Kunden) durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
21.3.1. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber (Kunden) hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung eines Tunings bzw. der Einbau einer Zusatzelektronik oder Softwareoptimierung (Chiptuning) der nachträglichen behördlichen Genehmigung bedürfen, da andernfalls Verwaltungsstrafen, fehlender Versicherungsschutz, ausbleibende positive Beurteilungen nach § 57a KFG und Hinterziehung von motorbezogener Versicherungssteuer der Fall sein können.
21.3.2. Der Auftraggeber (Kunde) ist selbst verpflichtet, das Fahrzeug nach jeglicher Werkleistung des Auftragnehmers von der zuständigen Behörde neuerlich typisieren und diese Umbauten / das Tuning genehmigen zu lassen. Dies wird nicht vom Auftragnehmer durchgeführt und trägt dieser auch keine Kosten und keinerlei Haftung dafür. Ebenso hat der Auftraggeber (Kunde) selbst und auf eigene Kosten für eine Erweiterung der Versicherungsdeckung des Fahrzeuges zu Sorgen und trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Leistungssteigerung alle Vorschriften des KFG (Kraftfahrzeuggesetz) sowie der StVO (Straßenverkehrsordnung) eingehalten werden. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die weitere Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Diese ist nach der Werkserfüllung vom Auftraggeber (Kunden) auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Für allfällige Unfallschäden nach Erfüllung des Werkvertrages wird jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftraggeber (Kunde) trägt die Selbstverantwortung dafür, dass er mit dem Fahrzeug (auch nach gesteigerter Leistung) ausreichend sicher im Straßenverkehr hantieren kann.
21.3.3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass durch jede Leistungssteigerung und auch durch den damit verbundenen notwendigen Eingriff in das Steuergerät des Fahrzeuges die werksseitige Fahrzeuggarantie erlischt. Ebenso wirkt sich jede Leistungssteigerung auf den Verschleiß von Motor und sonstigen Fahrzeugbauteilen (insb. Getriebe, Fahrwerk, Turbolader, etc.) nachteilig aus. Ebenso kann der Verbrauch des Fahrzeuges nachteilig beeinflusst werden. Für all diese Folgen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
21.3.4. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass durch die Werkleistung des Auftragnehmers eine maximale Leistungssteigerung von 30% an den Kraftfahrzeugen zulässigerweise erreicht werden darf. Leistungssteigerungen darüber hinaus unterliegen einer Einzelgenehmigung. Dies nimmt der Auftraggeber (Kunde) bei einer derartigen Auftragserteilung ausdrücklich zur Kenntnis und in seine eigene Verantwortung. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Garantie oder Haftung bei Versagung einer Typisierung bzw. Einzelgenehmigung.
21.3.5. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass jegliche Veränderung an den Kraftfahrzeugen welche im Bereich der StVO (Straßenverkehrsordnung) und des KFG (Kraftfahrzeuggesetz) genutzt werden der zuständigen Behörde zur Typisierung bzw. Einzelgenehmigung vorgeführt werden muss. Die dafür eventuell notwendigen Unterlagen wie Gutachten und der Gleichen muss der Auftraggeber (Kunde) selbst erlagen und der Auftragnehmer ist für etwaige Zusatzkosten und ähnlichen nicht haftbar zu machen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Garantie oder Haftung bei Versagung einer Typisierung bzw. Einzelgenehmigung.
22 Gewährleistung
22.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für den vereinbarungsgemäßen Zustand des erfüllten Gewerks am Fahrzeug des Auftraggebers (Kunden). Der Auftragnehmer kann wählen, ob er einen Gewährleistungsanspruch durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllt. Abgesehen davon gelten die Gewährleistungsbestimmungen, Fristen und Regressrechte nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 922 ff ABGB. Im Übrigen wird auf die Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers gemäß Punkt 21.2.2. und Punkt 21.3.3. hingewiesen.
22.2. Für die Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Kunden) wird eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ausdrücklich vereinbart.
22.3. Tuning-Bauteile sind durch Ihren Einsatzzweck und Ihre Ausführung als kurzlebige Hochleistungs-Bauteile zu betrachten und wird die Gewährleistung hierfür ausdrücklich ausgeschlossen.
22.4. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers (Kunden) unberechtigt, ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
22.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
22.6. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
22.7. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber (Kunden) unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
22.8. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
22.9. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
22.10. Den Auftraggeber (Kunden) trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
22.11. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber (Kunde), den Reparaturgegenstand in unseren Betrieb zu überstellen.
22.12. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
22.13. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Auftraggebers (Kunden) nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
23 Eigentumsvorbehalt
23.1. Die gelieferten Waren bzw. hergestellten Gewerke und eventuell eingebauten Fahrzeugteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungserbringungen zurückzubehalten, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt worden sind.
23.2. Gerät der Auftraggeber (Kunde) in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
23.3. Der Auftraggeber (Kunde) hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
23.4. Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
23.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Auftraggeber (Kunde).
23.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
24 Nichterfüllung, Schadenersatz, Stornogebühr
24.1. Kann ein Auftrag durch Verschulden des Auftraggebers (Kunden) nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, so hat dieser dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen zu bezahlen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
24.2. Storniert der Auftraggeber (Kunde) den erteilten Auftrag, bevor Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden, so ist dies nur möglich, wenn er eine Stornogebühr (Reugeld) von 20 % der gesamten Brutto-Auftragssumme bezahlt.
25 Warenlieferung
25.1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Auftragnehmer Waren geliefert werden (z.B. Reifen, u.a.) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Auftragnehmers im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Auftraggeber (Kunden) beglichen sind. Verpfändungen, oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Auftraggeber (Kunde) auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer geben, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechtedurchsetzen kann. Sofern der Dritte den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Auftraggeber (Kunde).
26 Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
26.1. Eine Aufrechnung der Ansprüche des Auftragnehmers mit allfälligen Gegenforderungen (egal welcher Art) wird ausgeschlossen.
26.2. Die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an einen Dritten abgetreten werden.
27 Widerrufsbelehrung
27.1. Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
27.1.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
27.1.1.1. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
27.1.1.2. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
27.1.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WERK 45 e.U., Aschbergstraße 8, A-3062 Kirchstetten, E-Mail: info@werk45.at, Tel. +43 676 578 25 96) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
27.1.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
27.2. Folgen des Widerrufs
27.2.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, exklusive der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
27.2.2. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
27.2.3. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
27.2.4. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
27.3. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
27.3.1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,
27.3.1.1. an Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbständige die die Bestellung im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit durchgeführt haben; Seite 11 von 14
27.3.1.2. die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
27.3.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
27.3.2.1. zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
27.3.2.2. zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
28 Datenschutz / -verlust
28.1. Zum Datenschutz wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber (Kunde) auch diese gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
28.2. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (OnBoard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
28.3. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen.
28.4. Der Auftraggeber (Kunde) nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.
29 Sonstige Bestimmungen
29.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Kunden) und Auftragnehmer ist österreichisches Recht anzuwenden. Vereinbart wird der Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt dies die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
29.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Aschbergstraße 8, 3062 Kirchstetten).
29.3. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
29.4. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in 3040 Neulengbach zuständig.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, bestehend aus zehn Seiten, gelesen und akzeptiert zu haben.
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Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber (Kunde)
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz und mobiler Tätigkeit für den Endverbraucher (Kunde)
Infoblatt Auswärtsgeschäfte / Rücktrittsmöglichkeit
1. Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen sind Erzeugung, Wartung, Ausrüstung, Reparatur, Überprüfung und Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen einschließlich Krafträdern, Anhänger, Kraftwagen, Arbeitsmaschinen und Aggregate sowie mobile und stationäre Motoren, Erzeugung, Wartung, Reparatur, Überprüfung und Inbetriebnahme sämtlicher Bauteile und Baugruppen wie Elektrik, Elektronik, Hydraulik, Karosserien, Lackierung, Trieb- und Fahrwerke, Regeleinheiten und Zubehör, Instandhaltung (Wartung und Reparatur), Erzeugung und Ausrüstung von Steuer-, Regel-, Zusatzeinrichtungen und Zubehör, insbesondere von elektrisch, elektronisch hydraulisch und pneumatisch wirkenden Teilen und Baugruppen an Kraftfahrzeugen einschließlich Krafträdern, Anhänger, Kraftwagen, Arbeitsmaschinen, Generatoren und Aggregate sowie mobile und stationäre Motoren, Instandhaltung von Elektroantrieben und ihren Energiespeichern, von Steuer- und Regeleinrichtungen für Kraftfahrzeuge einschließlich Krafträdern, Anhänger, Kraftwagen, Arbeitsmaschinen, Generatoren und Aggregate sowie mobile und stationäre Aggregate udgl.
2. Der Gesamtpreis (brutto) der Waren und Dienstleistungen ist im Arbeitsauftrag genannt, wenn nicht, gilt der Stundensatz des Unternehmers in Höhe von brutto € 132,-.
3. Zusätzliche Kosten für Fracht, Lieferung und Versand sowie Leistungsfrist bzw. der Liefertermin finden sich im Arbeitsauftrag unter Lieferkosten / Liefertermin, fallen aber jedenfalls an und können nicht im Voraus berechnet werden. Detaillierte Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen finden sich in den beiliegenden Reparaturbedingungen unter den Punkten Zahlung, Leistungsausführung und Leistungsfristen bzw. Termine.
4. Wenn der Verbraucher die Ware zurücksendet, hat er die Rücksendekosten zu tragen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
5. Widerrufsbelehrung: Grundsätzlich besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen (AGV) geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage:
– im Falle eines Werkvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses und
– im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag der Übergabe der Ware.
Damit der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, muss er das Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den außerhalb des Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag zu widerrufen, an die Firmenanschrift des Unternehmens (siehe Firmenpapier) informieren, mit folgendem Wortlaut:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*) / die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*).
Bestellt am…/erhalten am…/Name des(r) Verbrauchers (in)…/ Anschrift des(r) Verbrauchers (in)
Unterschrift des(r) Verbrauchers(in)
oder der Verbraucher verwendet das im Anschluss beigefügte vorgefertigte Muster-Widerrufsformular.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich
aller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart (erfolgte im Pkt. 6); in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
6. Der Verbraucher ist ausdrücklich damit einverstanden, dass
– ihm eine Ausfertigung des außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossenen Vertrages per E-Mail übermittelt wird.
– im Falle eines Rücktritts die Rückzahlung der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen durch Übersendung eines Gutscheines in entsprechender Höhe erfolgt.
7. Der Verbraucher verlangt ausdrücklich, dass das Unternehmen mit den Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, nimmt die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis und weiß, dass
8. er ein anteiliges Entgelt zu bezahlen hat, wenn er in der Folge doch vom Vertrag zurücktritt;
9. mit vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt;
10., dass sofort zu zahlende Entgelt € 200,- nicht übersteigt und verzichtet für diesen Fall ausdrücklich auf eine Widerrufsbelehrung und das Aushändigen des Widerrufsformulars.
11. Der Verbraucher wurde aufgeklärt und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er in folgenden Fällen kein Widerrufsrecht hat, wenn:
12. die Ware oder Dienstleistungen von Preisschwankungen auf den Finanzmärkten abhängig ist;
13. die Waren nach Verbraucherspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden (individuell Angefertigtes);
14. er den Unternehmer ausdrücklich zu dringenden Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat.
15. er unternehmerische Kunden ist, da diese nicht dem KschG unterliegen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Widerrufsbelehrung, bestehend aus zwei Seiten, gelesen und akzeptiert zu haben.
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Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber (Kunde) Seite 14 von 14
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an uns:
Firma
WERK45 e.U.
Inh. Manuel Tappeiner
Aschbergstraße 8
A-3062 Kirchstetten
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
Bestellt am…………….…../erhalten am………………………………………………………………………………..
Name des/der Verbrauchers(in) ……………………………………………………………………………………….
Anschrift des/der Verbrauchers(in)..…………………………………………….……………………………………
Unterschrift des/der Verbrauchers (in)…………………………………………..………………………………….
(*) Unzutreffendes streichen